Welche Sammelsäcke dürfen in die Biotonne?
Als biologisch abbaubar wird ein Kunststoff bezeichnet, wenn er vollständig unter Sauerstoffzufuhr in CO2 und Wasser mineralisiert werden kann. Dies kann prinzipiell jeder Kunststoff, jedoch manche erst nach einigen tausend Jahren, so die wissenschaftliche Einschätzung. Somit gilt die Deklaration „biologisch abbaubar“ nur wenn die Sammelsäcke nach EN 13432 oder EN 14995 zertifiziert sind. Der Begriff „kompostierbar“ wird als Synonym zu „biologisch abbaubar“ verwendet, wobei hierbei wiederum auf eine EN-Kennzeichnung zu achten ist.
Das Logo „Keimling“ oder „ok compost“ bestätigen diese Abbaubarkeit auf dem Produkt:
Biobasierte Kunststoffe werden zumindest teilweise aus Biomasse (Mais, Zuckerrohr, …) hergestellt, können jedoch auch Anteile aus Erdöl enthalten. Somit ist eine Unterscheidung zwischen diesen beiden Begriffen notwendig wobei jedoch folgendes gilt:
Dürfen biobasierte Kunststoffbeutel über die Bioabfalltonne entsorgt werden?
Grundsätzlich: Nein! Biobasierte Kunststoffe sind nicht immer biologisch abbaubar. Kunststoffbeutel, die gegen biologischen Abbau beständig sind, zersetzen sich in der Kompostierung oder Vergärung nicht und müssen aussortiert werden – stellen also einen Fremdstoff dar.
Dürfen biologisch abbaubare Kunststoffbeutel über die Bioabfalltonne entsorgt werden?
Grundsätzlich: Kommt drauf an! Nur wenn die biologische Abbaubarkeit durch einen der beiden oben genannten Normen oder Symbole gewährleistet wird. Leider steht der biologischen Abbaudauer die relativ kurze Rottedauer gegenüber. Denn der Biomüll wird nach spätestens zehn Wochen im Kompostierungsprozess das erste Mal gesiebt, wobei ein Großteil der biologisch abbaubaren Sackfragmente ausgesiebt und einer thermischen Verwertung zugeführt wird.